Die für das Jahr 2023 geplanten 400.000 Baugenehmigungen für die Herstellung neuer Wohnungen konnten nicht einmal zu zwei Dritteln erteilt werden.
Nur 260.100 Baugenehmigungen wurden 2023 erteilt, so wenig wie zuletzt 2012, so berichtet das Statistische Bundesamt in einer aktuellen Studie.
Obgleich die Nachfrage nach Wohnraum in vielen Regionen Deutschlands sehr hoch ist, ist die Erteilung von Baugenehmigungen in 2023 im Vergleich zu denen im Vorjahr um 26,6 % (94.000 Einheiten) gesunken.
Das von der Bundesregierung gesetzte Ziel von 400.000 genehmigten und zeitlich entsprechend hergestellten Wohnungen sowohl im Neubau als auch in bereits bestehenden Gebäuden wie Baudenkmälern wird auch in 2024 nicht erreicht werden, so die Annahme des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung.
Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Gestiegene Baukosten, ungünstige Zinslagen für Käufer von Neubauimmobilien oder die holprige Bürokratie sind hier vorrangig zu nennen.
Als Käufer einer Denkmalimmobilie ist man hier von einigen der Nachteile nicht betroffen, denn die Baugenehmigungen sind zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung bereits erteilt, die Zinsen sind für Kapitalanleger abschreibungsfähig und on Top kommt die staatliche Unterstützung in Form von hohen Steuervorteilen durch die so genannte Denkmal AfA, teilweise auch noch eine hohe KfW-Förderung.
Bei der Sanierung einer Denkmalimmobilie achten die Bauträger i.d.R. auf eine nachhaltige Wiederverwendung vorhandener Baumaterialien, um so die Umwelt zu schonen.
Durch die Investition in eine Denkmalimmobilie kann somit ein sinnvoller Beitrag zur (Wieder)Herstellung von Wohnraum in Gebieten mit hoher Nachfrage geleistet werden.
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