Verwaltung
Eine professionelle Immobilienverwaltung ist entscheidend für den Erfolg von Kapitalanlagen, insbesondere bei Denkmalimmobilien.
Hausverwaltung
WEG-Verwaltung
Wenn Sie Teil einer Wohnungseigentümergemeinschaft sind, ist die Bestellung eines Verwalters gemäß Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gesetzlich vorgeschrieben. Die WEG-Verwaltung kümmert sich um die Erhaltung und Verwaltung des Gemeinschaftseigentums und sorgt für die kaufmännische sowie technische Betreuung des gesamten Objektes.
Dies umfasst Aufgaben wie die Finanzverwaltung, Planung und Durchführung von Eigentümerversammlungen, Überwachung von Zahlungen, Beauftragung von Instandhaltungsarbeiten und vieles mehr, was zur Aufrechterhaltung des Wertes der Immobilie beiträgt.
Sondereigentumsverwaltung
Mietpool
Bei manchen Objekten wird optional ein Mietpool angeboten. Grundsätzlich ist ein Mietpool ein Zusammenschluss aller oder einiger Eigentümer, mit dem Ziel Vermietungsrisiken gemeinsam zu tragen. Durch die Bündelung der Mieteinnahmen aller Mitglieder sichert der Mietpool regelmäßige Einkünfte für die Eigentümer, auch in Phasen, in denen einzelne Einheiten kurzfristig leer stehen.
Der Nachteil des Mietpools ist, dass er bestimmte Einschränkungen mit sich bringt, wie z.B. bei individuellen Mieterhöhungen oder Auswahl von Mietern und man ggf. auch eine niedrigere Miete erhält, als die eigene Wohnung tatsächlich erzielt.
Verwalterauswahl
Die sorgfältige Auswahl der Hausverwaltung ist ein wichtiger Aspekt, der oft im Vorfeld vom Bauträger vorgenommen wird. Nach einer bestimmten Vertragslaufzeit, beispielsweise drei Jahren, hat die Wohnungseigentümergemeinschaft das Recht, einen neuen Verwalter zu bestellen. In der Praxis bleibt jedoch häufig der ursprünglich bestellte Verwalter über einen längeren Zeitraum hinweg zuständig, vorausgesetzt, die Dienstleistung erfüllt die Erwartungen der Eigentümer.