Denkmalimmobilien gelten in Deutschland als Kulturgut und ihr Erhalt wird entsprechend gefördert. Steuervorteile durch die Sonder-AfA gemäß §§ 7h und i EStG für denkmalgeschützte Immobilien förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet sind besonders attraktiv. Investoren können dadurch bis zu 100% der Sanierungskosten, die üblicherweise 60-80% des Kaufpreises ausmachen, steuerlich geltend machen.
Die Abschreibung erfolgt über einen Zeitraum von 12 Jahren ab Bezugsfertigkeit, unabhängig vom Monat der Fertigstellung. In den ersten 8 Jahren sind 9% der Sanierungskosten absetzbar, in den folgenden 4 Jahren 7%. Eigennutzer können 90% der Kosten über 10 Jahre linear abschreiben. Abhängig vom Einkommen und der Immobilienart kann der Steuerrückfluss bis zu 45% des Kaufpreises betragen.
Denkmalgeschützte Immobilien zeichnen sich durch ihre Qualität, einzigartige Architektur und historischen Wert aus – was sie auf dem Vermietungsmarkt besonders begehrt macht.
Ihre Individualität und historische Bedeutung ziehen Mieter an, die bereit sind, für diese Einzigartigkeit weitaus mehr zu zahlen. Energiesparende Sanierungen und moderne Anpassungen sorgen zudem für niedrigere Nebenkosten und langfristige Vermietbarkeit.
Nur knapp 5% aller deutschen Immobilien stehen unter Denkmalschutz. Das Wertsteigerungspotenzial dieser beliebten und begehrten Immobilien ist beträchtlich. Viele dieser Baudenkmäler befinden sich zudem historisch bedingt in begehrten Lagen, was ihren Wert zusätzlich steigert.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert den Kauf und die energetische Sanierung von Denkmalimmobilien durch zinsgünstige Darlehen und attraktive Tilgungszuschüsse. Dies verdeutlicht die staatliche Unterstützung für Investoren, die nachhaltigen Wohnraum schaffen und kulturelles Erbe erhalten.
Denkmalimmobilien sind eine stabile Anlage, die als Schutz gegen Inflation dienen können, da ihre Wertsteigerung tendenziell die Kaufkraft erhält. Dies steht im Gegensatz zu Geldanlagen, die von Inflation und Währungsschwankungen beeinflusst werden.
Der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie nach einer 10-jährigen Haltefrist ist steuerfrei. Die 12-jährige Abschreibungsperiode für Denkmalimmobilien bietet zudem umfangreiche und höchst attraktive steuerliche Vorteile.
Im Gegensatz zu herkömmlichen Rentenmodellen bieten Denkmalimmobilien eine inflationsgeschützte Einkommensquelle im Alter durch mögliche Mieteinnahmen und Wertsteigerung.
Investitionen in Denkmalimmobilien tragen zur Bewahrung von Geschichte und kultureller Identität bei. Sie sind nicht nur eine finanzielle Anlage, sondern auch eine Investition in die Weitergabe kultureller Werte an zukünftige Generationen.
Die Erbschaftssteuerfreibeträge für denkmalgeschützte Immobilien sind zwar komplex, bieten aber je nach Wert der Immobilie signifikante Vorteile.
Die Eintragung im Grundbuch garantiert Investoren maximale Sicherheit und Flexibilität, einschließlich des Rechts auf Verkauf oder Beleihung der Immobilie.