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Sonderabschreibung für Neubau

Zur Förderung des Wohnungsbaus gibt es ab dem 01.10.23 in Deutschland für sechs Jahre eine Sonderabschreibung für neu gebaute oder erworbene Wohngebäude ab Effizienzhaus 55.
3D rendering of a modern apartment house

Degressive AfA für Wohngebäude ab Oktober 2023

Für Immobilien, die ab dem 01.10.23 neu gebaut gilt befristet für 6 Jahre eine Sonderabschreibung (degressive AfA) ab einem Effizienzhaus 55. Die Bundesregierung hat ein neues Gesetz beschlossen, um den Wohnungsbau wieder anzukurbeln.

Degressive AfA im Überblick:
Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für neu gebaute oder neu erworbene Gebäude und Wohnungen
Im ersten Jahr können 6 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden und in den Folgejahren können jeweils 6 % des Restwertes steuerlich geltend gemacht werden.

Ein Wechsel zur linearen AfA ist möglich

Der Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages des Wohngebäudes des Wohngebäudes muss zwischen dem 31.10.23 und dem 30.09.29 liegen

Beispielberechnung:
400.000 Euro Investitionskosten
Erstes Jahr 24.000 Euro (sechs Prozent von 400.000), im zweiten Jahr 22.560 Euro (400.000 Euro abzüglich der 24.000 Euro vom ersten Jahr = 376.000 Euro Restwert) und so weiter. 

MONUVIDA wird künftig für unsere Investoren Objekte mit dieser erhöhten Abschreibung anbieten, allerdings müssen diese den hohen MONUVIDA Investstandards entsprechen und ähnlich wie unsere Denkmalobjekte über ein Alleinstellungsmerkmal verfügen.

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Anna Baumgärtner

Anna Baumgärtner ist Geschäftsführerin von MONUVIDA. Als herausragende Expertin für Denkmalimmobilien berät sie seit über 20 Jahren Kapitalanleger in diesem ausgewählten Marktsegment. Mehr über Anna Baumgärtner
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